euer Recht: Werbeanzeigen müssen Modellbezeichnung enthalten

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CAM00369Werbeanzeige wie diese hier kennen wir zur genüge, nur ist euch mal aufgefallen das es tatsächlich einige Werbetreibende gibt die Typbezeichnungen von Elektrogeräten, zum Beispiel Waschmaschinen einfach weglassen? Das Geschieht um zu verhindern das Kunden zu einfach vergleichen können. Einmal in die Amazon App im Handy eingegeben und meist haben wir schon einen besseres Preis.

Der BGH hat jetzt allerdings entschieden das daß ein absolutes NoGo ist. Jede Werbeanzeige muss die genaue Typbezeichnung enthalten. Es muss dem Kunden möglich sein Werbung zu vergleichen, ansonsten ist das ganze unlauterer Wettbewerb. Gerade im Bereich der Weißgerätewerbung ist es immer wieder vorgekommen das maximal der Hersteller eines Gerätes genannt wurde sowie die Eigenschaften von zum Beispiel Trockner oder Waschmaschine. Auch in Sachen Tablets haben wir schon öfters das fehlen einer Produktbezeichnung gesehen.

Ob sich die Hersteller jetzt mit den großen Handelsketten zusammenschließen werden, eigene Marken und eigene Typbezeichnungen je Händler erfinden werden ist fraglich. Damit könnte man diese Rechtsprechung natürlich umgehen. Für uns ist es aber erst einmal wichtig das uns die Entscheidungsfreiheit nicht genommen wird und wir Geräte weiterhin vergleichen können! Das ist euer Recht! In Sachen Elektrogeräte sogar Ausnahmslos!

 

wens interessiert unser Artikelbild stammt aus dem aktuellen Mediamarktprospekt und dient nur als Beispiel für eine Werbeanzeige…