Grundsatzurteil zum Thema Internet

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JustitiaDas Internet vergisst nicht, soviel ist klar. Das wird sich allerdings jetzt ändern, denn heute ist ein Wegweisendes Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof gefallen. Fangen wir aber vorne an:

Ein Spanier ist in finanzielle Not geraten. Dieser hat schnell Schulden gemacht und musste sich mit einer Zwangsvollstreckung auseinandersetzen. Das ist natürlich irgendwo tragisch, aber das ganze muss große Ausmaße angenommen haben. Groß genug das sich auch die örtliche Presse damit beschäftigt hatte. Nun ist die ganze Geschichte aber schon 16 Jahre her. Der Spanier hat bei der Internet Suchmaschine Google seinen Namen angegeben und ist auf den entsprechenden Zeitungsartikel gestoßen. Sein Name war direkt mit dem Artikel verknüpft. Dagegen wehrte sich der Spanier und bekam jetzt vor dem europäischen Gerichtshof recht!

Suchanbieter Google muss die Verlinkung des Artikels und vor allem auch die Auto Vervollständigung zu diesem Eintrag löschen. Der europäische Gerichtshof begründete das Urteil damit das es das Persönlichkeitsrecht verletzen würde. Immerhin sei die Geschichte 16 Jahre her und der Spanier habe keine Schulden mehr.

Das Urteil ist entsprechend als wegweisend zu betrachten. In Zukunft wird man in der Lage sein entsprechende Links im Internet löschen zu lassen. Allerdings muss wohl nachgewiesen werden das die Behauptungen nicht mehr aktuell oder unwahr sind. Wir warten also auf das Löschantragsformular bei Google. Das Urteil ist erstmal als positiv zu sehen, schützt es doch das Persönlichkeitsrecht eines jeden Individuums. Allerdings bedeutet das auch eine Menge Arbeit und viele Kosten für alle Suchmaschinenanbieter. Welche Folge das in Zukunft für die Googlesuche und die Suchergebnisse anderer Dienstanbieter haben wird bleibt abzuwarten.

Welcher Meinung seid ihr? Sollten sensible Daten auf Antrag löschbar sein oder wird das ein zu großer Verwaltungsaufwand?